Deutsche Unternehmen haben noch einen weiten Weg zur Digitalisierung: Nur rund ein Fünftel der KMU gilt als wirklich digitalisiert.
Die gute Nachricht: Es gibt diverse Förderprogramme, die ganz speziell auf die Digitalisierung ausgelegt sind.
Welche Förderarten gibt es?
Bei den Förderprogrammen handelt es sich entweder um Förderzuschüsse oder Kredite für Digitalisierung. Je nach Programm ist eine Förderquote von 30 – 80% auf die zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss erhältlich.
Die Kredite sind dadurch attraktiv, dass sie sehr niedrige Zinsen und lange Laufzeiten haben. Auch hier werden teilweise Zuschüsse gewährt.
Welche Ausgaben zuwendungsfähig sind, hängt stark vom jeweiligen Förderprogramm ab. Bei den Krediten zur Digitalisierung ist die Verwendung meist flexibler geregelt.
Beispiele für förderfähige Ausgaben sind die Digitalisierung bestehender Prozesse, die Anschaffung von Soft- und Hardware oder Aufwendungen für externe Berater und Dienstleistungen.
Welche Programme gibt es?
Die Förderdatenbank des Bundes bieten einen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU. Sie informiert über Förderschwerpunkte und Zuständigkeiten und liefert Detailinformationen zu konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten. Mehr Informationen >>
„Digital Jetzt“ – Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potentiale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das BMWi KMU mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU.“ Das Antragstool ist ab dem 07. September 2020 verfügbar. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen. Mehr Informationen >>
KfW ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit – Das Programm ist sehr breit gefasst, weshalb eine Reihe digitaler Vorhaben, die die digitale Transformation fördern und beschleunigen, umgesetzt werden können. Zielgruppe für den Förderkredit sind gewerbliche Unternehmen (<500 Mio. Euro Umsatz) und Freiberufler, die mindestens 2 Jahre am Markt sind. Mehr Informationen >>
Mit welchem Partner kann man zusammenarbeiten?
Die gute Nachricht zuerst: Nur bei den wenigsten Förderprogrammen ist man bei der Wahl des Partners beschränkt. Dies wird in den Förderrichtlinien durch einen einschränkenden Hinweis deutlich. Ist dieser Hinweis nicht angegeben, kann mit einem Partner des Vertrauens an der Umsetzung gearbeitet werden. Allen Förderungen geht ein Antrag voraus, der beim zuständigen Projektpartner eingereicht wird. Die Umsetzung darf erst nach Bewilligung starten. Nach der Umsetzung der Maßnahmen wird beim Projektpartner abgerechnet.